BRANDMark
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

I. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge bindend. Andere Bestimmungen oder Bedingungen des Käufers sind nicht verbindlich, es sei denn, wir haben den spezifischen Erwähnungen schriftlich explizit zugestimmt oder diese schriftlich genehmigt. Durch Annahme unseres Angebots erkennt der Käufer die Wirkung an.

 

II. Allgemeines

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Angaben bezüglich Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen auf unseren Webseiten, in Katalogen, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch mit größter Sorgfalt ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Diese Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Sortimentsbereinigungen und Änderungen der technischen und optischen Ausführung insbesondere Farben müssen wir uns vorbehalten. Je nach Lieferung bzw. Produktionscharge können Artikelfarben variieren, dies gilt auch für Mustersendungen, welche nicht den Farben der in späterer Folge gelieferten Waren entsprechen müssen. Druck- bzw. produktionsbedingte Maß- und Farbabweichungen sind möglich. Die am Bildschirm dargestellten Farben der Artikel können von den Originalfarben abweichen. Da die meisten Artikel nur in Standardfarben lieferbar sind, ist die gewünschte Druckfarbe nicht mit der Artikel-Grundfarbe identisch. Dekorationsartikel in den Abbildungen gehören nicht zum Lieferumfang. Unsere Angebote verstehen sich ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Zolltarifnummer u. Ursprungsland eines Artikels geben wir Ihnen auf Wunsch gerne bekannt. Ursprungszeugnisse o.ä. werden von uns nicht ausgestellt.

 

III. Preise, Auftragsbestätigungen, Rechnungen

Alle von uns genannten Preise sind freibleibend in Euro, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt, exklusive der Mehrwertsteuer und gelten ab Werk zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung zu Lasten des Empfängers. Sonderleistungen wie z.B. Werbedrucke, spezielle Verpackungen oder Direkt-Versand-Service werden zusätzlich verrechnet. Preis- und Produktänderungen sowie Satzfehler vorbehalten. Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ist diese umgehend zu prüfen und eventuelle Abweichungen der BrandMark OHG spätestens bis zum nächsten Werktag bekannt zu geben. Wird dies unterlassen, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und ist verbindlich.

Wir behalten uns vor, innerhalb der EU die Ware direkt vom Hersteller an den Kunden zu liefern. Beachten Sie bitte, dass bei diesen Sendungen die im jeweiligen Land gültige MwSt. verrechnet wird. Liegt dem Preisangebot offenbar ein Preis aufgrund von Übertragungsfehlern zugrunde, so sind wir berechtigt, eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab und kann zwischen den Vertragsparteien keine Verständigung erzielt werden, so steht uns ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag zu. Schadenersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglichen Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern.

 

IV. Bestellungen

Bestellungen, auch per Onlineformular, bedürfen keiner Kundenunterschrift zur bindenden Gültigkeit. Es reicht die Erkennbarkeit der unternehmerischen oder beruflichen Herkunft und Verwendung der bestellten Artikel zu unternehmerischen oder beruflichen Zwecken. Bestellungen werden bindend durch unsere Auftragsbestätigung. Wir liefern nur zu unseren Bedingungen. Somit verpflichten uns Einkaufbedingungen des Käufers nicht, auch nicht im Fall unseres Schweigens. Die Annahme unser Auftragsbestätigung gilt als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen. Der Mindestbestellwert liegt bei bedruckten Artikeln bei 180,- Euro Nettowarenwert, bei unbedruckten bei 100,- Euro Nettowarenwert. Im Ausnahmefall kann der Auftrag dennoch ausgeführt werden, es muss dann ein Mindermengenzuschlag berechnet werden.

 

V. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen kann zur Erfüllung des Auftrages eine Anzahlung bis zum vollen Netto- Warenwert verlangt werden. Zahlungsziel lt. Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Rechnungen werden mit dem Datum des Versandes der Waren ausgefertigt. Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen uns innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung. Wir behalten uns die Auslieferung gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse vor. Aufgrund der hohen Bankgebühren werden Verrechnungsschecks nicht anerkannt bzw. Überweisungsspesen nicht übernommen -bitte überweisen Sie auf unser Konto mit IBAN u. SWIFT/BIC – Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Falle nachbelastet.

 

VI. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie ins besondere der Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die BrandMark OHG die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der BrandMark OHG einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

VII. Werbeanbringungen

Unsere Werbeanbringungen, wie z.B. Thermo-Transfer-Druck, Laserung, Ätzung und Prägung sind reib- und kratzfest, Tampon- und Siebdruck hingegen sind nicht kratzfest und nur bedingt reibfest und unterliegen einer Abnutzung. Laserung und Ätzung sind immer vom Material abhängig. Das Ergebnis kann sich entsprechend verändern. Eine bestimmte Farbe kann vorab nicht gewährleistet werden, es gilt deshalb immer das nötige und zugehörige Ausfallmuster. Wir benötigen für einen Druck präzise schriftliche bzw. bildliche Angaben bezüglich Farben (in Pantone C / HKS ), Stand, Schriftgrößen, Schriftgrößenunterschiede, Ausführung, Stil und Groß- oder Kleinschreibung, sonst behalten wir uns eine Ausführung vor, die uns geeignet erscheint. Zusätzlich ist dem Auftrag ein Proof beizulegen, mit dem die Farbangaben visualisiert werden. Texte sind in Maschinenschrift vorzulegen. Schriften sind in Pfade oder Zeichenwege umzuwandeln. Anderenfalls behalten wir uns die Ausführung mit einer ähnlichen Schrift in ähnlicher Ausführung auf einer gebräuchlichen Position vor. Muster, Zeichnungen, Abbildungen und Farbangaben sind für die Ausführung der Lieferung nur annähernd maßgebend, sofern nicht besondere Eigenschaften in der schriftlichen Auftragsbestätigung als solche exakt und ausdrücklich zugesichert wurden. Sollten uns keine exakten Druckangaben vorliegen oder diese nicht einzuhalten sein, behalten wir uns die Platzierung an einer von uns als geeignet betrachteten Stelle in einer geeigneten Ausführung vor. Wir haften nicht für Fehllieferungen, die durch unpräzise Angaben, falsche Maß- oder Farbangaben reklamiert werden. Farbangaben werden nur auf weißem Untergrund annähernd erzielt. Ist ein zu bedruckender Artikel nicht ausdrücklich in seiner Eigenschaft gefordert und mit einer Artikelnummer bezeichnet, behalten wir uns eine Lieferung mit einem in seinen Eigenschaften ähnlichen Artikel vor. Abweichungen in Farbe, Form und Material müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind. Verlangt der Auftraggeber nicht ausdrücklich in schriftlicher Form einen kostenpflichtiges Andruckmuster, so sind Reklamationen bezüglich der Druckfarben und -qualität gänzlich ausgeschlossen. Bei Bestellung mit Werbeanbringung behalten wir uns aus technischen Gründen eine 10 %ige Mehr- oder Minderlieferung vor. Waren mit Werbeanbringung und Lebensmitteln sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Lieferung/Versand der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen auf Rechnung des Empfängers. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Im Regelfall versenden wir per Paketdienst. Eine Transportversicherung ist bis zu einem Warenwert von Euro 450,00 inkludiert. Wir haften jedoch nicht für die billigste Versandart. Zusätzliche Kosten für mehrmalige Zustellung durch Speditionen oder Paketdienste, welche durch das Nichtantreffen des Kunden bzw. falscher Adressangabe durch den Kunden o.ä. entstehen, werden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen. Teillieferungen sind uns erlaubt und werden im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,2 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen können, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einer dazu befugten Stelle einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 10 Tagen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

IX. Mahn- und Inkassospesen

Bei der Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verrechnen. Im Falle des schuldhaften Verzuges verpflichtet sich der Besteller die anfallenden Kosten eines Inkassoinstitutes (§ 3 BGBI 141/96 v. 27.03.96 u. § 6(1) Z 15KKSchG.) zu bezahlen und anerkennt deren Notwendigkeit als Nebenforderung.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der BrandMark OHG unterliegt deutschem Handelsrecht in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand des Vertrages ist in jedem Fall und ausschließlich D-41462 Neuss, Deutschland.

 

XI. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung/Versand der bestellten Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Waren das Werk verlassen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung der Waren auf den Besteller über.

 

XII. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche resultierend z.B. aus dem Aufblasen und Verwenden von Luftballons, Fesselballons oder Aufblasobjekten sind ausdrücklich ausgeschlossen, bei Verwendung im Freien kann keine Garantie gewährt werden! Bei Dekorationen, besonders in öffentlich zugänglichen Räumen hat der lokal zuständige Verantwortliche für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu sorgen, da bei Dekorationen auch brennbare Materialien verwendet werden!

 

XIII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Werkzeuge bleiben grundsätzlich unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkosten oder wie auch immer genannt vom Auftraggeber bezahlt wurden oder im Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggeber ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für Werkzeuge, Vorrichtungen oder Teile derselben. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 

XV. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.